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Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

Personalausweis, vorläufiger

Leistungsbeschreibung

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Ein Service des Landes Hessen

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nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
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