Bekanntmachung vom 12. November 2025
Bekanntmachung vom 7. November 2025
Bebauungsplan Nr. 41.N.1 „Linden Nord/Mörfelder Landstraße, 1. Änderung‘“
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen hat in ihrer Sitzung am 23.10.2025 für den Entwurf des o. g. Bebauungsplans die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der ca. 3,7 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41.N.1 „Linden Nord/Mörfelder Landstraße, 1. Änderung“ befindet sich im Südwesten der Ortslage, südlich der Mörfelder Landstraße und östlich der Berliner Allee.
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2025
Bereitstellungsdatum: 22. Oktober 2025
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung zur Versammlung in Form des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen hier auf der Internetseite ab dem 22.10.2025 die Allgemeinverfügung zur Versammlung in Form des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald bereitgestellt ist. Die Allgemeinverfügung ist zudem vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an während der öffentlichen Sprechzeiten (bitte Termin vereinbaren unter der Telefonnummer 06103 203-330 oder per E-Mail unter ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen. Wir weisen auf das Recht hin, dass auf Wunsch gegen Kostenerstattung ein entsprechender Ausdruck der Allgemeinverfügung gefertigt werden kann.
Langen (Hessen), 20.10.2025
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
Prof. Dr. Jan Werner
Bürgermeister
Bekanntmachung vom 14. Oktober 2025
Bereitstellungsdatum: 18. Oktober 2025
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung des Forstamtes Langen als Untere Forstbehörde:
Vollzug des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG), Sperrung von nichtöffentlichen Straßen, Waldwegen und Grundstücken für das Betreten und jede Benutzungsart gemäß § 16 Abs. 3 HWaldG
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen auf dieser Internetseite ab dem 18.10.2025 die Allgemeinverfügung des Forstamts Langen „Vollzug des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG) Sperrung von nichtöffentlichen Straßen, Waldwegen und Grundstücken für das Betreten und jede Benutzungsart gemäß § 16 Abs. 3 HWaldG“ bereitgestellt ist. Die Allgemeinverfügung des Forstamts Langen ist zudem vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an während der öffentlichen Sprechzeiten (bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-330 oder per E-Mail unter ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen. Wir weisen auf das Recht hin, dass auf Wunsch gegen Kostenerstattung ein entsprechender Ausdruck der Allgemeinverfügung gefertigt werden kann.
Langen (Hessen), 14.10.2025
Der Magistrat der Stadt Langen (Hessen)
Prof. Dr. Jan Werner
Bürgermeister
Hinweisbekanntmachung
Kostenbeitragssatzung der Stadt Langen für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen auf der Internetseite www.langen.de unter der Rubrik „Stadtrecht –5 Soziales, Jugend und Sport – Ziffer 5.02c“ ab dem 26.09.2025 die Kostenbeitragssatzung der Stadt Langen für die Benutzung der Tageseinrichtugen für Kinder, beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, bereitgestellt ist. Diese tritt am 01.01.2026 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-130 oder per E-Mail unter gremienmanagement@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 22.09.2025
Der Magistrat der Stadt Langen
Prof. Dr. Jan Werner
Bürgermeister
Hinweisbekanntmachung
Satzung der Stadt Langen (Hessen) über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken (Ferienwohnungssatzung)
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen auf der Internetseite www.langen.de unter der Rubrik „Stadtrecht –6 Bauwesen – Ziffer 6.13“ ab dem 26.09.2025 die Satzung der Stadt Langen (Hessen) über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken (Ferienwohnungssatzung), beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, bereitgestellt ist. Diese tritt am 27.09.2025 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-130 oder per E-Mail unter gremienmanagement@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 22.09.2025
Der Magistrat der Stadt Langen
Prof. Dr. Jan Werner
Bürgermeister
Bekanntmachung vom 12. September 2025
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung und des Ausländerbeirates am 15. März 2026 in Langen (Hessen)
Die Wahlleiterin fordert gemäß § 22 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233) zuletzt gändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25) zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 15. März 2026 stattfindende Wahl der Stadtverordnetenversammlung und des Ausländerbeirates der Stadt Langen (Hessen) auf.
Bekanntmachung vom 5. September 2025
Bereitstellungsdatum: 08.09.2025
Hinweisbekanntmachung
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Auf die amtliche Bekanntmachung zu den Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz wird gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen (Hessen) vom 19.12.2023 hingewiesen. Diese wird am 08.09.2025 hier veröffentlicht: Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Die amtliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des 08.09.2025 vollendet.
Langen (Hessen), 05.09.2025
Stefan Löbig, erster Stadtrat
Bekanntmachung vom 2. August 2024
Bereitstellungsdatum: 02.08.2024
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen hier die Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald bereitgestellt ist. Diese tritt mit Bekanntmachung am 02.08.2024 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon: 06103 203-330 oder per E-Mail unter ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 31.07.2024
Der Bürgermeister der Stadt Langen als örtliche Ordnungsbehörde
i. V. Ulrich Krippner
Stadtrat
