Bekanntmachung vom 2. Juli 2025
Trinkwassernotstand der Stufe 1 in der Stadt Langen (Hessen) - Vorwarnstufe
Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 wird die Feststellung des Trinkwassernotstandes Stufe 1 (Vorwarnstufe) öffentlich bekanntgemacht.
Während des Trinkwassernotstandes Stufe 1 (Vorwarnstufe) ist es verboten, Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen für folgende Zwecke zu verwenden:
- zum Bewässern von Rasenflächen,
- zum Betreiben von Springbrunnen, Laufbrunnen und Wasserspeianlagen, soweit nicht ein Wasserkreislauf vorhanden ist, der ein Nachfüllen von Wasser entbehrlich macht, und dabei hygienische Belange beachtet werden,
- zum erstmaligen Befüllen sowie Nachfüllen von Wasserbecken, privaten Schwimmbecken sowie künstlichen Teichen und ähnlichen Einrichtungen; das Verbot gilt nicht, soweit ein Nachfüllen zur Abwehr von Gefahren für das tierische oder pflanzliche Leben im Teich notwendig ist,
- zum Waschen privater Kraftfahrzeuge mit dem fließenden Wasserstrahl außerhalb von Fahrzeugwaschanlagen.
Der Trinkwassernotstand gilt auf Dauer bis zum Widerruf, welcher ebenfalls öffentlich bekanntgemacht wird ... mehr >
Bekanntmachung vom 23. Mai 2025
Bebauungsplan Nr. 62 „Darmstädter Straße/Friedhofstraße“
- Frühzeitige Information der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen hat in ihrer Sitzung am 25.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 „Darmstädter Straße/Friedhofstraße“ beschlos-sen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 02.06.2023 ortsüblich bekannt gemacht ... mehr>
Bekanntmachung vom 18. Januar 2025
Bereitstellungsdatum: 18.01.2025
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung verkaufsoffener Sonntag zum „Langener Markt“ und zur „Langener Kerb“
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen ab dem 18.01.2025 die Allgemeinverfügung verkaufsoffener Sonntag zum „Langener Markt“ und zur „Langener Kerb“ bereitgestellt ist. Diese tritt mit Bekanntmachung am 18.01.2025 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, sie während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-330 oder per E-Mail an ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 09.01.2025
Der Magistrat der Stadt Langen
Stefan Löbig
Erster Stadtrat
Bekanntmachung vom 2. August 2024
Bereitstellungsdatum: 02.08.2024
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen hier die Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald bereitgestellt ist. Diese tritt mit Bekanntmachung am 02.08.2024 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon: 06103 203-330 oder per E-Mail unter ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 31.07.2024
Der Bürgermeister der Stadt Langen als örtliche Ordnungsbehörde
i. V. Ulrich Krippner
Stadtrat