Bekanntmachung vom 12. September 2025
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung und des Ausländerbeirates am 15. März 2026 in Langen (Hessen)
Die Wahlleiterin fordert gemäß § 22 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233) zuletzt gändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25) zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 15. März 2026 stattfindende Wahl der Stadtverordnetenversammlung und des Ausländerbeirates der Stadt Langen (Hessen) auf.
Bekanntmachungen vom 12. September 2025
Einladung zur 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 18.09.2025
Bekanntmachung vom 8. September 2025
Gemäß § 16 der Allgemeine Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Langen (Hessen) vom 25.07.2023, ergeht folgende Bekanntmachung
I. Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 wird die Feststellung des Trinkwassernotstandes Stufe 1 (Vorwarnstufe) widerrufen.
II. Die Hinweisfeststellung gilt gemäß § 41 Absatz 4 Satz 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Bekanntmachung vom 5. September 2025
Bereitstellungsdatum: 08.09.2025
Hinweisbekanntmachung
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Auf die amtliche Bekanntmachung zu den Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz wird gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen (Hessen) vom 19.12.2023 hingewiesen. Diese wird am 08.09.2025 hier veröffentlicht: Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Die amtliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des 08.09.2025 vollendet.
Langen (Hessen), 05.09.2025
Stefan Löbig, erster Stadtrat
Bekanntmachung vom 19. August 2025
Bereitstellungsdatum: 19.08.2025
Hinweisbekanntmachung
10. Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Langen (Hessen) - Taxentarif
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen auf der Internetseite der Stadt Langen im Stadtrecht/3 Recht, Sicherheit und Ordnung ab dem 19. August 2025 die 10. Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Langen (Hessen) - Taxentarif, beschlossen durch den Magistrat am 7. Juli 2025, bereitgestellt ist. Diese tritt am 1. September 2025 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-130 oder per E-Mail an gremienmanagement@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 14.08.2025
Der Magistrat der Stadt Langen
Prof. Dr. Jan Werner
Bürgermeister
Bekanntmachung vom 19. August 2025
Neuwahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson
Das Amt der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson beim Schiedsamt der Stadt Langen ist neu zu besetzen.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Bestätigung und Vereidigung der in das Amt gewählten Schiedspersonen erfolgt durch den Vorstand des Amtsgerichtes. Schiedspersonen führen bei ihrer Amtsausübung die Bezeichnung „Schiedsfrau“ oder „Schiedsmann“. Sie sind ehrenamtlich tätig.
Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Vorschriften des 2. und 3. Abschnitts des Hessischen Schiedsamtsgesetzes. Ihr Bestreben ist, eine gütliche Einigung zwischen den streitenden Parteien zu erreichen.
Für das Schiedsamt geeignet sind Bewerberinnen und Bewerber im Alter zwischen 30 und 74 Jahren, die in Langen wohnen. Wer beruflich in der Justiz tätig ist oder als Schöffin oder Schöffe gewählt ist, kommt nicht in Frage.
Die bevorstehende Wahl wird hiermit gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes vom 23. März 1994 öffentlich bekanntgemacht. Interessierte Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, bis spätestens 19. September 2025 eine formlose schriftliche Bewerbung an die Stadtverwaltung Langen, Gremienmanagement, Südliche Ringstraße 80, 63255 Langen oder per E-Mail an gremienmanagement@langen.de, zu richten.
Langen, 13.08.2025
DER MAGISTRAT DER STADT LANGEN
Prof. Dr. Werner, Bürgermeister
Bekanntmachung vom 18. Januar 2025
Bereitstellungsdatum: 18.01.2025
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung verkaufsoffener Sonntag zum „Langener Markt“ und zur „Langener Kerb“
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen ab dem 18.01.2025 die Allgemeinverfügung verkaufsoffener Sonntag zum „Langener Markt“ und zur „Langener Kerb“ bereitgestellt ist. Diese tritt mit Bekanntmachung am 18.01.2025 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, sie während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-330 oder per E-Mail an ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 09.01.2025
Der Magistrat der Stadt Langen
Stefan Löbig
Erster Stadtrat
Bekanntmachung vom 2. August 2024
Bereitstellungsdatum: 02.08.2024
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen hier die Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald bereitgestellt ist. Diese tritt mit Bekanntmachung am 02.08.2024 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon: 06103 203-330 oder per E-Mail unter ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 31.07.2024
Der Bürgermeister der Stadt Langen als örtliche Ordnungsbehörde
i. V. Ulrich Krippner
Stadtrat