Onlinedienste
Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro
Personalausweis, vorläufiger
Leistungsbeschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 770
- Fax:
- 06103 203 712
- Web:
- https://www.langen.de
Mitarbeitende
Bürgerbüro
- Telefon:
- +49 6103 203-770
- Fax:
- +49 6103 203-712
- E-Mail:
- Buergerbuero@Langen.de
- Raum:
- Bürgerbüro
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja