Onlinedienste
Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro
Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Leistungsbeschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind ggf. Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.
Anträge / Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Was sollte ich noch wissen?
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 770
- Fax:
- 06103 203 712
- Web:
- https://www.langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja