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Wohnungssuche - Bewerbung Sozialwohnung
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Langen führt eine Wohnungssuchenden-Liste, in die sich jede Langenerin und jeder Langener, der eine Wohnung sucht, eintragen lassen kann. Dabei unterstützen wir die Wohnungssuchenden hauptsächlich bei der Vermittlung von Wohnungen, die öffentlich gefördert sind (Sozialwohnungen), d. h. eine Vermietung ist abhängig vom Einkommen und der Familiengröße, die Mieten eher günstig. Bei der Vermittlung dieser Wohnungen haben wir ein Vorschlagsrecht. Dieser sogenannte „Dreiervorschlag“ erfolgt nach sozialer Dringlichkeit des Einzelfalls. Lange Wartezeiten sind daher nicht auszuschließen.
Um in die Wohnungssuchenden-Liste aufgenommen zu werden, müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen, in dem Sie u. a. Angaben über die Personenzahl, die Größe der gewünschten Wohnung und über Ihr Einkommen machen. Sobald uns ein Wohnungsangebot vorliegt, werden die Wohnungssuchenden aus der Liste herausgesucht und drei Vorschläge an den entsprechenden Vermieter geschickt. Dieser setzt sich dann mit den jeweiligen Interessenten in Verbindung und lädt diese zu einem persönlichen Gespräch ein. Der Vermieter entscheidet, wer von den vorgeschlagenen Mietinteressenten die Wohnung erhält und informiert uns darüber.
Grundsätzlich wird der Name der Wohnungssuchenden nach einem Jahr aus der Liste entfernt, falls kein Wiederholungsantrag gestellt wird.
Die Stadt Langen verfügt aber auch über ein Kontingent an nicht öffentlich geförderten Wohnungen, d. h. dass wir auch Wohnungssuchenden mit einem höheren Einkommen bei der Wohnungssuche behilflich sein können.
Hinweis
Wohnungsbewerbung ist an der Stadtinformation Langen erhältlich..
Zuständige Stelle
Stadt Langen - Der Magistrat - Soziale Leistungen und Wohnen
Südliche Ringstraße 80
63225 Langen
Telefon: 06103 203-513
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Pass (bei Ausländern/Ausländerinnen mit Aufenthaltsnachweis von mind. 1 Jahr)
- Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate
- Einkommensnachweise/Abrechnung vor Beginn der Arbeitslosigkeit
- Bescheid über Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe
- Rentenbescheid
- Nachweis über Nebeneinkünfte
- Gewinn- und Verlust-Rechnung
- Nachweis über zu zahlenden Unterhalt
- Mutterpass
- Vaterschaftsanerkennungsurkunde
- Heiratsurkunde
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheid über häusliche Pflegebedürftigkeit
- Krankengeldbescheid
- Nachweis über Umschulungsmaßnahmen
- Schulbescheinigung für Kinder ab 16 Jahre
- Studentenausweis
- BaföG/BAB-Bescheinigungen
- Einkommensnachweis nach der Ausbildung
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten
- Nachweis über eventuelle weitere Einkünfte
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragstellung erfolgt kostenfrei.
Rechtsgrundlage
- Wohnungsbindungsgesetz
- Verordnung zur Überlassung von Sozialwohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf
Anträge / Formulare
Stadt Langen (Hessen) - Soziale Leistungen
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203-0
- Fax:
- 06103 26302
- Web:
- https://www.langen.de
Mitarbeitende
- Telefon:
- +49 6103 203-552
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Wohnungssuche - Bewerbung Sozialwohnung