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Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Leistungsbeschreibung

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

Verfahrensablauf

Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.

Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere) ( Langen (Hessen) )
Fundtiere können im Tierheim Dreieich: Im Haag 3, 63303 Dreieich abgegeben werden. Die Internetadresse des Tierheims lautet: https://www.tierheim-dreieich.de/

Welche Unterlagen werden benötigt?

eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

Was sollte ich noch wissen?

das Fundamt der jeweiligen Gemeinde

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