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Anmeldung einer Wohnung

Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
  2. Einzugsdatum,
  3. Anschrift der Wohnung sowie
  4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

Für die Anmeldung wird Ihnen ein ausgefüllter Meldeschein vorgelegt, dessen Daten Sie zu überprüfen haben.

Verfahrensablauf

Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht. Verfügt Ihre Meldebehörde über einen Online-Dienst zur Anmeldung können Sie, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist, sich mit Ihren Nutzerkonto (BundID) anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Meldebehörde Ihres Wohnortes 

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes ist zuständig.

Voraussetzungen

Bezug einer alleinigen Wohnung oder eine Änderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine Online-Anmeldung benötigen Sie: 

•    Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID).
•    Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 


Für die Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:

•    Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
•    Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
•    aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
•    betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
•    Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

 

Welche Gebühren fallen an?

  • Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Anträge / Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro

Öffnungszeiten
Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 770
Fax:
06103 203 712
Web:
www.langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Adressänderung für eID-Karte beantragen
  • Änderung der Hauptwohnung
  • Anhänger Kraftahrzeug Zulassung
  • Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
  • Ausfuhrkennzeichen beantragen
  • Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
  • Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
  • Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
  • Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
  • Befreiung von der Ausweispflicht
  • Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
  • Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
  • Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft
  • Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
  • Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
  • Bürgerberatung (Bürgerservice)
  • Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
  • Einfache Melderegisterauskunft
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)
  • Elektronischen Identitätsnachweis aktivieren
  • Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
  • Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
  • Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung
  • Erstuntersuchung von Jugendlichen beantragen
  • Erweiterte Melderegisterauskunft
  • Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
  • Fundsachen
  • Führungszeugnis beantragen
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger beantragen
  • Kfz-Kennzeichen: Abstempelung
  • Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen
  • Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
  • Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
  • Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
  • Kfz-Kennzeichen: ersetzen
  • Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
  • Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
  • Kfz-Verkauf - Anzeigepflicht
  • Kfz-Zulassung: Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen
  • Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land
  • Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
  • Kfz-Zulassung: Minderjährige als Fahrzeughalter
  • Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem EU-Land
  • Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
  • Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb
  • Kfz: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen
  • Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
  • Kfz: Betriebserlaubnis ersetzen
  • Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen
  • Kfz: Feinstaubplakette
  • Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Änderung)
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach Verlust
  • Kircheneintritt/Kirchenaustritt
  • Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen beantragen
  • Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
  • Meldebescheinigung
  • Meldebestätigung Ausstellung
  • Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
  • Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
  • Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
  • Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft Erteilung
  • Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
  • Mobiler Bürgerservice
  • Nebenwohnung abmelden
  • Personalausweis - Adresse ändern
  • Personalausweis Änderung
  • Personalausweis Ausgabe
  • Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
  • Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
  • Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • Personalausweis Informationserteilung
  • Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
  • Personalausweis Meldung wegen Fund
  • Personalausweis Meldung wegen Verlust
  • Personalausweis Meldung
  • Personalausweis beantragen
  • Personalausweis, vorläufiger
  • Personalausweis: Status der Beantragung - Auskunft
  • Personalausweis: Verlustanzeige
  • Reisepass Ausstellung für Vielreisende
  • Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
  • Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
  • Reisepass beantragen
  • Reisepass, vorläufiger
  • Reisepass: Kind mit eintragen
  • Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft
  • Reisepass: Verlustanzeige
  • Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
  • Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
  • Wählbarkeitsbescheinigung
  • Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
  • Wechselkennzeichen beantragen
  • Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen
  • Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
  • Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung
  • Wohnung Abmeldung
  • Wohnung Anmeldung
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Zweitwohnung / Nebenwohnung
  • eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung
  • elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
  • elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
  • elektronischer Identitätsnachweis Speicherung
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