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Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Verfahrensablauf

Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen:

  • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2 der Europawahlordnung bei der letzten Stadt oder Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
  • Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.
  • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid

Zuständige Stelle

Den Antrag auf Eintragen in das Wählerverzeichnis stellen Sie bei der letzten Stadt oder Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.

Voraussetzungen

Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • sich am Wahltag seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten oder
  • nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,
  • in allen Fällen einen schriftlichen Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung bis zum 21. Tag vor der Wahl gestellt haben, der eine entsprechende Erklärung an Eides statt auch dahingehend beinhaltet, dass Sie in keinem anderen Mitgliedsstaat und in keiner anderen deutschen Gemeinde wählen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Anträge / Formulare

Anlage 2 zur Europawahlordnung


Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

Ein Service des Landes Hessen

Wahlamt

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Wahlamt
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 772
Fax:
06103 203 49772
Web:
www.langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Ausschluss von Europawahl
  • Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
  • Europawahl Durchführung
  • Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses
  • Wählbare Personen zur Europawahl
  • Wählbarkeitsbescheinigung
  • Wahlbenachrichtigung
  • Wahlen
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Berichtigung
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung als Rückkehrer
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
  • Wahlhelfer
  • Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
  • Wahlschein beantragen
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