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Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung als Rückkehrer

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehen, werden Sie eventuell nicht automatisch im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen.

Dies hängt davon ab, wann Sie sich nach Ihrer Rückkehr wieder in Deutschland angemeldet haben. Wenn Sie dies nach dem 42. und vor dem 20. Tag vor der Wahl getan  haben, müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis schriftlich beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich nach dem 42., aber vor dem 20. Tag bei Ihrer Zuzugsgemeinde an.
  • Sie versichern an Eides statt, dass Sie wahlberechtigt sind und erklären, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde.
  • Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

Zuständige Stelle

An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

Voraussetzungen

Sie können sich als volljährige Deutsche oder volljähriger Deutscher ohne Wahlrechtsausschluss nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie:

  • sich in Deutschland nach dem 42. Tag, aber vor dem 20. Tag vor der Wahl anmelden
  • als Deutsche oder Deutscher aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland zurückkehren oder
    als Deutsche oder Deutscher außerhalb der Bundesrepublik gelebt haben und nach Deutschland zurückkehren, wenn Sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens 3 Monate in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und dieser nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
    als Deutsche oder Deutscher aus sonstigen Staaten nach Deutschland zurückkehren, wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen waren

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erklärung an Eides statt zur Wahlberechtigung und Erklärung, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis als Rückkehrerin oder Rückkehrer ist ab dem 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl zu stellen.

Anträge / Formulare

keine

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

Ein Service des Landes Hessen

Wahlamt

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Wahlamt
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 772
Fax:
06103 203 49772
Web:
www.langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Ausschluss von Europawahl
  • Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
  • Europawahl Durchführung
  • Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses
  • Wählbare Personen zur Europawahl
  • Wählbarkeitsbescheinigung
  • Wahlbenachrichtigung
  • Wahlen
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Berichtigung
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung als Rückkehrer
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
  • Wahlhelfer
  • Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
  • Wahlschein beantragen
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