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Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro
Personalausweis Änderung
Leistungsbeschreibung
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Bei Änderungen müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Adressänderung (Änderung im Chip und Adressaufkleber)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 770
- Fax:
- 06103 203 712
- Web:
- https://www.langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja