Onlinedienste
Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen
Kfz: Ordnungswidrigkeiten
Leistungsbeschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.
Welche Gebühren fallen an?
Spezialisierung der zentralen Leistung (8964384/RL00000023) ( Langen (Hessen) )
Differenzierung nach Ordnungswidrigkeiten.Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 336
- Telefon:
- 06103 203 338
- Web:
- https://www.langen.de
Mitarbeitende
Strassenverkehrsangelegenheiten
- Fax:
- +49 6103 203-747
- Telefon:
- +49 6103 203-336
- Telefon:
- +49 6103 203-338
- E-Mail:
- Strassenverkehr@Langen.de
- Raum:
- 205
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja