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Dienstleisterportal Hessen

Bewachung Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:

  • Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
  • Personenschutz
  • Objektschutz

Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

Übersetzung Handelsregisterauszug

wird benötigt

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

wird benötigt

Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

wird benötigt

Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes

wird benötigt

Unterrichtungs- oder Sachkundenachweis IHK

wird benötigt

Nachweis Haftpflichtversicherung

wird benötigt

Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

wird benötigt

Nachweis finanzieller Sicherheiten

wird benötigt

Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

wird benötigt

Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis

wird benötigt

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.

Spezialisierung der zentralen Leistung (8998818/RL00000030) ( Langen (Hessen) )
  • Geltungsdauer ab 2013-07-10T00:00:00.000+02:00

    Gebühr: 800.0 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Ein Service des Landes Hessen

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.
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