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Bauberatung
Leistungsbeschreibung
- Sie wollen anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
- Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
- Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
- Sie brauchen Auskünfte zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans?
An wen muss ich mich wenden?
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je konkreter Ihre Anfrage ist, umso detailliertere Unterlagen benötigen Sie. Auch hierüber werden Sie beim ersten Beratungsgespräch unterrichtet.
Welche Gebühren fallen an?
Für Bauberatungen in Verfahren, die nicht mit einem gebührenpflichtigen Bescheid abgeschlossen werden, können ab der zweiten Viertelstunde Gebühren nach Zeitaufwand anfallen. Die erste Viertelstunde ist gebührenfrei.
Was sollte ich noch wissen?
Auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage wird hingewiesen. Im Rahmen der Bauvoranfrage kann über bestimmte Fragen bereits schon vor einem förmlichen Verfahren entschieden werden. Diese Entscheidung ist für sich anschließende Genehmigungsverfahren bindend.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Bauberatung
Öffnungszeiten
Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 13:30 - 16 Uhr
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 0
- Fax:
- 06103 26302
- Web:
- www.langen.de
Mitarbeitende
Bauberatung
- Telefon:
- +49 6103 203-621
- Telefon:
- +49 6103 203-622
- Fax:
- +49 6103 203-714
- Raum:
- 336, 337
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Bauberatung
- Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
- Bauvorhaben in Sanierungsgebieten: Genehmigung beantragen
- Liegenschaftskarte - Auszug
- Nachbarschaftsangelegenheiten (Baurecht)
- Nutzungsänderung von Gebäuden