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Bauberatung

Leistungsbeschreibung

  • Sie wollen anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
  • Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
  • Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
  • Sie brauchen Auskünfte zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans?
     

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je konkreter Ihre Anfrage ist, umso detailliertere Unterlagen benötigen Sie. Auch hierüber werden Sie beim ersten Beratungsgespräch unterrichtet.

Welche Gebühren fallen an?

Für Bauberatungen in Verfahren, die nicht mit einem gebührenpflichtigen Bescheid abgeschlossen werden, können ab der zweiten Viertelstunde Gebühren nach Zeitaufwand anfallen. Die erste Viertelstunde ist gebührenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage wird hingewiesen. Im Rahmen der Bauvoranfrage kann über bestimmte Fragen bereits schon vor einem förmlichen Verfahren entschieden werden. Diese Entscheidung ist für sich anschließende Genehmigungsverfahren bindend.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Bauberatung

Öffnungszeiten

Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 13:30 - 16 Uhr

Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Bauberatung
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 0
Fax:
06103 26302
Web:
www.langen.de
Mitarbeitende

Bauberatung

Stadt Langen (Hessen) - Bauberatung
Telefon:
+49 6103 203-621
Telefon:
+49 6103 203-622
Fax:
+49 6103 203-714
Raum:
336, 337
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Bauberatung
  • Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
  • Bauvorhaben in Sanierungsgebieten: Genehmigung beantragen
  • Liegenschaftskarte - Auszug
  • Nachbarschaftsangelegenheiten (Baurecht)
  • Nutzungsänderung von Gebäuden
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