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Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten
Leistungsbeschreibung
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind einer Familie. Ist der Antrag für das 7. Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden.
Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen und hat in erster Linie symbolischen Charakter. Das Patengeschenk ist eine einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von 500,00 Euro.
Bei Mehrlingsgeburten wird die Ehrenpatenschaft für alle Kinder übernommen, die gemeinsam mit dem 7. Kind zur Welt gekommen sind.
Das Patenkind muss Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
HINWEIS:
Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft müssen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.
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Das Antragsformular (Papierform) erhalten Sie bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Sie können den Vordruck auch im Internet abrufen, am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. - Die Stadt- / Gemeindeverwaltung prüft die Voraussetzungen für die Ehrenpatenschaft. Wenn Sie es wünschen, können auch Angaben zu den Lebensverhältnissen Ihrer Familie aufgenommen werden. Nach der Prüfung wird der Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weitergeleitet.
- Ist der Antrag bestätigt und im Bundespräsidialamt eingegangen, stellt dieses eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus. Ein Repräsentant Ihrer Gemeinde überreicht Ihnen das Dokument und das Patengeschenk.
Voraussetzungen
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Familienstammbuch
- Geburtsurkunden der Kinder
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können den Antrag bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes stellen.
Was sollte ich noch wissen?
An die Stadt- / Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Ein Service des Landes Hessen
Standesamt
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Mitarbeitende
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- Telefon:
- +49 6103 203-375
- Fax:
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- E-Mail:
- Standesamt@Langen.de
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Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja