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Anonyme Geburt

Leistungsbeschreibung

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Frauen sich selbst oder ihrer Umwelt eine Schwangerschaft aus einer Notlage heraus nicht eingestehen. Oder sie wollen aus Furcht vor einer möglichen Aufdeckung der Schwangerschaft keine Hilfe in Anspruch nehmen. Gründe hierfür können sein, dass minderjährige Frauen Angst vor ihren Eltern oder massiver Gewalt ihres Partners haben, Frauen illegal in Deutschland leben, Frauen obdachlos sind, Frauen durch extreme kulturelle oder weltanschauliche Zwänge unter Druck gesetzt werden oder sich in einer für ausweglos erscheinenden Notsituation befinden. Die anonyme Abgabe eines Kindes stellt für jede Mutter eine schwer wiegende Entscheidung dar, die nur in einer völlig aussichtslosen Situation erwogen wird.

Um Kurzschlussreaktionen wie etwa einer Aussetzung oder einer Tötung des Kindes vorzubeugen, wurden an mehreren Orten so genannte "Babyklappen" oder die Möglichkeit einer anonymen Geburt eingerichtet. Grundsatz ist dabei immer eine absolute Anonymität und Vertraulichkeit.

An wen muss ich mich wenden?

Informationen bekommen Sie über eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder unter www.schwanger-info.de.

Darüber hinaus existiert ein kostenfreies Notruftelefon für Schwangere und Mütter mit Neugeborenen in Not, das bundesweit kostenlos rund um die Uhr unter der Nummer
 
 
 0800-456 0 789
 
erreichbar ist.

Es gibt eine Reihe von Stellen, die bereits im Vorfeld der Geburt helfen können. Insbesondere die landesweit flächendeckend eingerichteten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten im Notfall umgehende kostenfreie Beratung, Unterstützung und informieren über materielle und psychische Hilfen. Sie garantieren Anonymität und können daher ohne Bedenken aufgesucht werden. Auch die einzelnen Babyklappenbetreiber halten selbst Beratungs- und Hilfeangebote vor, da sie die Nutzung der Babyklappe als letzte Möglichkeit sehen, ein Kind in sichere Obhut zu geben.

Was sollte ich noch wissen?

Wie unterscheiden sich Babyklappe und anonyme Geburt?

Bei der Babyklappe (auch "Babyfenster", "Babykörbchen" o. ä. genannt) kann ein Neugeborenes anonym abgegeben werden. Es gleitet in ein Wärmebett, wobei mittels elektronischen Signals die sofortige Versorgung des Kindes sichergestellt wird. Allerdings kümmert sich niemand um die Mutter. Sie ist sowohl medizinisch als auch mit ihren Problemen alleine.

Die anonyme Geburt läuft ab wie eine "normale" klinische Geburt, aber ohne dass die entbindende Frau der Geburtsklinik ihre Identität mitteilt. Kind und Mutter werden medizinisch versorgt. Die Mutter kann im Krankenhaus ggf. noch Beratung und Unterstützung bei ihrer Entscheidung erhalten, wenn sie das möchte. Sie ist sicher vor dem Druck anderer Personen.

Bei beiden Angeboten hat die leibliche Mutter die Möglichkeit, Informationen über die Herkunft des Kindes zu hinterlegen, ohne dabei ihren eigenen Namen zu offenbaren. Beurkundungsrechtlich wird das Kind wie eine Person mit ungewissem Personenstand nach § 26 des Personenstandsgesetzes behandelt. Danach bestimmt die zuständige Verwaltungsbehörde (Landkreis, Kreisfreie Stadt), welcher Geburtsort und Geburtstag sowie welcher Vor- und Familienname vom Standesamt in das Geburtenbuch einzutragen ist.

Bei anonymer Geburt und auch bei der Babyklappe wird das Kind zunächst medizinisch versorgt. Gleichzeitig wird das Jugendamt mit den Mitarbeiterinnen der Babyklappe – bei anonymer Geburt eigenständig - Sorge für eine geeignete Unterbringung und Betreuung des Kindes tragen. Schließlich wird das Kind in die so genannte Adoptionspflege gegeben. Das heißt, das Kind kommt in eine geeignete Familie, die es adoptieren möchte.

Ein Service des Landes Hessen

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Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Abstammungsurkunde
  • Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen
  • Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
  • Anonyme Geburt
  • Anzeige einer Hausgeburt
  • Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung
  • Bestattung
  • Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
  • Eheschließung Vollzug
  • Eheurkunde beantragen
  • Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten
  • Familienbuch
  • Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename)
  • Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten
  • Geburt im Ausland beurkunden lassen
  • Geburten, Geburtsanmeldung
  • Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
  • Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
  • Geburtsurkunde; Ausstellung
  • Heirat anmelden
  • Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
  • Leichenpass
  • Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
  • Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
  • Namensänderung
  • Namensrecht
  • Sterbefall anzeigen
  • Sterbefall im Ausland Beurkundung
  • Sterbeurkunde Ausstellung
  • Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
  • Vaterschaftsanerkennung
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