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Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro
Verlustanzeige

Reisepass: Verlustanzeige

Leistungsbeschreibung

Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro

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Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
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