Langen ist offiziell Tourismusort
Anerkennung schafft Grundlage für Einführung eines Tourismusbeitrags und stärkt die touristische Entwicklung

Die Stadt Langen ist seit Montag, 11. Mai 2026, offiziell als Tourismusort anerkannt. In diesem Fall hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) Horst Wenzel, Geschäftsführer des Hessischen Fachausschusses für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium Kassel, gebeten, die Urkunde stellvertretend zu überreichen.
Das Prädikat „Tourismusort“ existiert in Hessen erst seit 2017 und geht auf eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) im Jahr 2015 zurück, durch die neben dem Kurbeitrag auch der Tourismusbeitrag als neue Abgabeform eingeführt wurde. Mit Beschluss des Magistrats vom 8. Dezember 2025 hatte die Stadt Langen daraufhin die erstmalige Anerkennung dieses Prädikats beantragt.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wurde umfassend geprüft, ob Langen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem, dass die Zahl der Gästeübernachtungen in der Regel das Zweifache der Einwohnerzahl übersteigt, eine landschaftlich bevorzugte Lage vorliegt, bedeutende kulturelle Einrichtungen, internationale Veranstaltungen oder Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung vorhanden sind sowie Angebote für die Naherholung bestehen. Langen erfüllt nahezu alle dieser Kriterien. Ein wesentlicher Bestandteil des Prüfprozesses war eine Ortsbesichtigung am 25. Februar 2026, bei der sich die Kommission persönlich ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten machte. Mit der erfolgreichen Anerkennung ist Langen nach Frankfurt und Offenbach nun die dritte Kommune im Rhein-Main-Gebiet, die dieses Prädikat führen darf.
Mit dem neuen Status sind zugleich die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, künftig einen Tourismusbeitrag erheben zu können. Ursprünglich war die Einführung einer Übernachtungssteuer vorgesehen, doch im Verlauf der politischen Beratungen und im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Hotel- und Gaststättengewerbes zeigte sich, dass ein Tourismusbeitrag zahlreiche Vorteile bietet. Er wird direkt bei den Gästen erhoben, ist zweckgebunden für touristische Maßnahmen einzusetzen, unterliegt nicht der Umsatzsteuer und wird sowohl von der Branche als auch von Gästen erfahrungsgemäß besser akzeptiert. Auch im regionalen Vergleich stellt der Tourismusbeitrag ein bewährtes Instrument dar, denn Städte wie Frankfurt, Offenbach und Kelsterbach setzen bereits auf entsprechende Modelle.
Mit dem neuen Status kann Langen seine touristischen Angebote gezielt weiterentwickeln und stärken. Der geplante Tourismusbeitrag soll künftig dazu beitragen, Infrastruktur, Veranstaltungen und Serviceangebote weiter auszubauen und die Attraktivität der Stadt perspektivisch zu steigern.