Zukunftsweisende Erweiterungsmöglichkeiten
Bebauungsplan Sportpark Oberlinden kurz vor dem Inkrafttreten
Die planungsrechtliche Absicherung der bestehenden Nutzungen mitsamt Schaffung von zukunftsweisenden Erweiterungsmöglichkeiten im Sportpark Oberlinden steht kurz vor dem Abschluss: Nach der Abwägung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger liegt der Bebauungsplan Nr. 55 „Sportpark Oberlinden“ nun der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vor.
Ziel des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung ist es, das von Turnverein (TVL), Fußballclub (FCL) und Tennisklub (TKL) genutzte Areal an der Berliner Allee weiterzuentwickeln und den Bestand auf dem Gelände abzusichern. Grundlage ist der Sport- und Sportstättenentwicklungsplan der Stadt Langen aus dem Jahr 2019.
„Mit dem Bebauungsplan, der nun finalisiert ist, gewährleisten wir die sportliche Zukunft unserer wachsenden Stadt“, sagt Bürgermeister Jan Werner. „Davon profitieren unsere Bürger ebenso wie unsere Vereine.“
Parallel zum Bebauungsplanverfahren startete für zwei Projekte bereits die Realisierung: Die Sport-Kita hat ihren Betrieb aufgenommen, in der Vier-Felder-Sporthalle wurde gerade Richtfest gefeiert. Später sollen unter anderem ein Sportvereinszentrum, eine Multifunktionsarena und zusätzliche Spiel- und Trainingsflächen entstehen. Derzeit läuft bereits eine Machbarkeitsstudie für einen weiteren Kunstrasenplatz, die für eine Tennishalle will der Tennisklub bald folgen lassen.
„Erstmals nach 45 Jahren gibt es damit klare Rechtsverhältnisse und verlässliche Perspektiven für die dort ansässigen Vereine“, freut sich Joachim Kolbe, städtischer Fachbereichsleiter Stadtentwicklung, Wirtschaft, Kultur und Sport. „Wir haben obendrein gute Lösungen für den Natur- und Artenschutz gefunden, mit dem Forst die dauerhafte Sicherung des Waldbestandes geregelt und schließlich freuen wir uns auch über das offenkundige Vertrauen der angrenzenden Nachbarschaft.“
Zur Abstimmung steht der Bebauungsplan „Sportpark Oberlinden“ in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 31. Oktober. Im Anschluss kann er öffentlich bekanntgemacht werden, wodurch er in Kraft tritt.