Wassersparen zwingend erforderlich
Stadt Langen ruft Notstand aus
Die aktuelle Hitzewelle hat den Trinkwasserverbrauch sprunghaft nach oben schnellen lassen. Aktuell wird deutlich mehr Wasser verbraucht, als zur Verfügung steht. Die Stadt Langen hat deshalb den Trinkwassernotstand ausgerufen. Für Bürger, Gewerbetreibende und Vereine gelten damit strenge Vorgaben und Verbote.
Grundlage für die Ausrufung des Trinkwassernotstands ist die „Allgemeine Gefahrenabwehrverordnung“ der Stadt. Diese sieht verschiedene Abstufungen vor. Da der Wasserverbrauch in den vergangenen Tagen überaus drastisch gestiegen ist, hat die Stadt mit sofortiger Wirkung die zweite Stufe des Notstands verfügt.
Verboten ist unter anderem das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen von privaten Schwimmbecken, das Waschen von privaten Kraftfahrzeugen mit einem fließenden Wasserstrahl sowie das Abspritzen von Terrassen, Wänden, Hof- und Wegeflächen. Gärten und Grünflächen dürfen maximal zweimal pro Woche und nur nachts und morgens zwischen 22 und 10 Uhr bewässert werden, um Verdunstungsverluste zu vermeiden. Auch für Gewerbebetriebe gelten Einschränkungen, ebenso für Vereine bei der Bewässerung von Grünanlagen und Sportflächen.
Detailliert nachgelesen werden können die Vorgaben und Verbote im Internet auf www.langen.de im Bereich „Rathaus/Bürgerbüro – Stadtrecht – Recht, Sicherheit und Ordnung“. Dort findet sich unter Punkt 3.11 die „Allgemeine Gefahrenabwehrverordnung“ (Paragraf 16 – Trinkwassernotstand). Wer sich nicht daran hält, kann mit Verwarnungs- und Bußgeldern belegt werden.
Informationen zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser in Haus und Garten sowie zum Trinkwassernotstand finden sich im Internet unter www.langen.de im Bereich „Bauen/Umwelt/Mobilität – Umwelt/Klima/Abfall – Wasser/Abwasser“.