Strikte Auflagen für Ferienwohnungen

Magistrat empfiehlt Satzung mit Genehmigungsvorbehalt

Das Problem existiert nicht nur auf Mallorca oder in Barcelona, wo es spektakuläre Protestaktionen der einheimischen Bevölkerung gibt. Eine steigende Anzahl von Ferienwohnungen in bestehenden Häusern verschärft in vielen Städten die ohnehin angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, auch in Langen. Der Magistrat will nun gegensteuern und schlägt eine Ferienwohnungssatzung vor. Demnach bedürfen Ferienwohnungen einer Genehmigung, für die strikte Auflagen gelten. Die Stadtverordnetenversammlung muss noch zustimmen.

Die Stadt Langen gehört gemäß der bundesdeutschen Mieterschutzverordnung seit 2020 offiziell zu den Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. „Das bedeutet: Trotz laufender und geplanter Wohnbautätigkeit ist – wie in den meisten Kommunen der Metropolregion Frankfurt RheinMain – davon auszugehen, dass das Wohnraumangebot für die wachsende Bevölkerung begrenzt bleibt“, sagt Bürgermeister Jan Werner. „Gleichzeitig sind seit 2017 Ferienwohnungen in nahezu allen Wohngebieten zulässig.“ Diese Ferienwohnungen stehen jedoch nicht für eine normale Wohnraumnutzung zur Verfügung.

Seit geraumer Zeit sind auch in Langen Entwicklungen erkennbar, wonach in zunehmendem Maße Wohnungen oder Häuser ausschließlich zu kurzen Nutzungszeiträumen beispielsweise an Touristen, Messebesucher oder Firmengäste vermietet werden – im Wesentlichen als Alternative zu Hotels. Noch ist diese Zahl mit rund 20 Ferienwohnungen, die in Google Maps gelistet werden, überschaubar. Aber es gibt weitere Anfragen zur Umnutzung.

Dazu kommt: Bereits jetzt liegen der Stadtverwaltung umfangreiche Hinweise aus der jeweiligen Nachbarschaft vor, die sich durch diese Nutzungen gestört fühlen, etwa durch ständig wechselnde Gäste oder Störungen durch Feiern. Fazit: „Das wachsende Angebot von als Ferienwohnung genutzten Wohnungen verschärft die ohnehin angespannte Situation auf dem Langener Wohnungsmarkt und führt zu Spannungen in den Wohngebieten“, resümiert Erster Stadtrat Stefan Löbig.

„Wir sehen also einen gewissen Handlungsdruck“, betont Jan Werner. „Und wir sehen in einer Ferienwohnungssatzung das effektivste rechtliche Instrument, um einer entsprechenden Umnutzung von Wohnraum in Stadtgebiet entgegentreten zu können.“

Vorrangiges Ziel der Satzung ist es, zu verhindern, dass bestehender Wohnraum zu Ferienwohnungen oder ähnlichen Nutzungen umgewandelt wird. Um eine Genehmigung zu erhalten, muss der Antragssteller nachweisen, dass er in zeitlichem und räumlichem Zusammenhang neuen und gleichwertigen Wohnraum schafft. Ausnahmen sind möglich, wenn lediglich ein Zimmer einer Wohnung kurzfristig zur Unterbringung von Feriengästen genutzt wird oder der Wohnungsinhaber während seiner eigenen urlaubsbedingten Abwesenheit seine Räume an Gäste vermietet (maximal drei Monate pro Kalenderjahr).

Der Stadt entstehen durch die neue Satzung keine zusätzlichen Kosten. Für die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung einer Genehmigung werden Verwaltungsgebühren fällig.

Über die Ferienwohnungssatzung diskutieren der Ausschuss für Umwelt, Bau und Verkehr am 3. September und der Haupt- und Finanzausschuss am 4. September. Endgültig darüber abstimmen soll die Stadtverordnetenversammlung am 18. September. Alle Sitzungen beginnen um 20 Uhr im Saal des Rathauses.

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