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Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

Leistungsbeschreibung

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst im Wesentlichen:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßigen Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft sowohl über

  • die Arten der übermittelten Daten

als auch ihre Empfänger erhaltensowie im Übrigen die in Art. 15 Abs. 1 Buchstaben a – h der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) genannten Informationen.

Zuständige Stelle

Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

  • Registrierung bei der Meldebehörde des Wohnortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Identitätsnachweis

Welche Fristen muss ich beachten?

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

Anträge / Formulare

In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

Was sollte ich noch wissen?

Meldebehörde Ihres Wohnortes

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro

Öffnungszeiten
Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 770
Fax:
06103 203 712
Web:
https://www.langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
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