Onlinedienste
Anmelden einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel
Öffentliche Versammlung: anmelden
Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Was sollte ich noch wissen?
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ein Service des Landes Hessen
Ordnungsangelegenheiten
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 330
- Telefon:
- 06103 203 331
- Fax:
- 06103 203 747
- Web:
- https://www.langen.de
Mitarbeitende
Ordnungsangelegenheiten
- Fax:
- +49 6103 203-747
- Telefon:
- +49 6103 203-331
- Telefon:
- +49 6103 203-330
- E-Mail:
- ordnung@langen.de
- Raum:
- 201, 202
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja