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Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wird das hintere Kennzeichen Ihres Fahrzeuges durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt (z.B. Fahrradträger), so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.
Eine Abstempelung des dritten Kennzeichenschildes ist nicht erforderlich.
Anbaugeräte als auswechselbare Zubehörteile für Kraftfahrzeuge und Anhänger brauchen keine Kennzeichen zu führen.
Werden die Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt, wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.
Gleiches gilt für angehängte land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte.
Verfahrensablauf
- Lassen Sie sich für das Kennzeichen, das Ihrem Fahrzeug zugeteilt wurde, ein zusätzliches Kennzeichenschild anfertigen, wenn Sie beabsichtigen, das Fahrzeug auch dann führen zu wollen oder seine Führung anzuordnen, wenn sein hinteres Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird.
- Sobald dieser Umstand eintritt, montieren Sie das Wiederholungskennzeichen am Fahrzeug oder am Ladungsträger.
- Sie können Ihr Wiederholungskennzeichen einfach online oder beim Schildermacher bestellen.
Voraussetzungen
Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung verdeckt, muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.
Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch Anbau- oder Arbeitsgeräte verdeckt, so wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, ist die Vorlage von Unterlagen entbehrlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wiederholungskennzeichen sind unverzüglich am Fahrzeug oder am Ladungsträger anzubringen, sobald das hintere Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird.
Bearbeitungsdauer
Ein als Wiederholungskennzeichen genutztes Schild braucht nicht der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Insofern erübrigt sich die Angabe einer Bearbeitungsdauer.
Rechtsbehelf
es gibt keinen Rechtsbehelf
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein, nicht erforderlich
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Die Anbringung eines Wiederholungskennzeichens liegt in der Verantwortung des Halters / der Halterin beziehungsweise Fahrers / Fahrerin.
Ein Service des Landes Hessen
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Adressen
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Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja