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Dienstleisterportal Hessen

Straußwirtschaft anzeigen

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

Verfahrensablauf

Mit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:

  • Name und Vorname der Betreiberin oder des Betreibers der Straußwirtschaft mit ladungsfähiger Anschrift,
  • Ort und Zeitraum der Straußwirtschaft,
  • den Ort und die Lage, aus denen die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben oder Äpfel stammen, sowie den Ort, an dem diese Früchte gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde.
     

An wen muss ich mich wenden?

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Gebiet sich die Straußwirtschaft befindet.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Voraussetzungen

  • Die Straußwirtschaft muss spätestens 2 Wochen vor Betriebsbeginn bei der Gemeinde schriftlich angezeigt werden.
  • Neben selbsterzeugtem Wein oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden.

Hinweis:

Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen. 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Betrieb einer Straußwirtschaft spätestens 2 Wochen vor Beginn anzeigen.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Gewerbeangelegenheiten

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Fachdienst 14 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
+49 6103 203 332
Telefon:
+49 6103 203 333
Fax:
+49 6103 203 747
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
kostenlose Besucherparkplätze, teilweise mit Parkscheibe sind vorhanden.
Art
Parkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
  • Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)
  • Gaststättenbetrieb: Stellvertreter
  • Gaststättengewerbe anzeigen
  • Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
  • Gewerbe anmelden
  • Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
  • Gewerbe überwachungsbedürftig
  • Gewerbeabmeldung
  • Gewerbelegitimationskarte beantragen
  • Gewerberegister, Auskunft
  • Gewerbeummeldung
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
  • Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
  • Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist
  • Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
  • Reisegewerbe: Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
  • Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
  • Spielhallenerlaubnis
  • Straußwirtschaft anzeigen
  • Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
  • Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
  • Versteigerung, Anzeige
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