Onlinedienste
Dienstleisterportal Hessen
Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Welche Unterlagen werden benötigt?
Lageplan (formlos)
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Antrag Schaustellung von Personen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Rechtsgrundlage
§ 33 a GewO
Anträge / Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Ein Service des Landes Hessen
Ordnungsangelegenheiten
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 330
- Telefon:
- 06103 203 331
- Fax:
- 06103 203 747
- Web:
- www.langen.de
Mitarbeitende
Ordnungsangelegenheiten
- Fax:
- +49 6103 203-747
- Telefon:
- +49 6103 203-331
- Telefon:
- +49 6103 203-330
- E-Mail:
- ordnung@langen.de
- Raum:
- 201, 202
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Formulare
Zuständigkeiten
- Anzeige von Feuerwerken
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
- Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)
- Gefährliche Hunde
- Kampfmittelräumung
- Ladenöffnungszeiten
- Öffentliche Versammlung: anmelden
- Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
- Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke
- Psychiatrische Einrichtung (geschlossen) - Unterbringung
- Sammlungen
- Schaustellung von Personen, Erlaubnis
- Sperrzeit: Beantragung von Verkürzungen oder Aufhebungen
- Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Tierheim betreiben
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Wohnungsaufsicht