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Wechselkennzeichen beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie haben zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und mit gleicher Abmessung der Kennzeichenschilder?
Sie können dafür ein Wechselkennzeichen erhalten.
Es ermöglicht als Alternative zum Saisonkennzeichen eine weitere flexible Fahrzeugnutzung.
Beispiele für mögliche Fahrzeugkombinationen:
- zwei PKW
- ein PKW und ein Wohnmobil
- zwei Motorräder
- zwei leichte Anhänger
Hinweis: Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eines oder können beide auch Oldtimer mit H-Kennzeichen sein.
Sie können die Fahrzeuge nicht zeitgleich nutzen. Das Fahrzeug, an dem sich nicht das vollständige Kennzeichenschild befindet, dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen, sondern nur in Garagen oder auf Privatgelände abstellen.
Tipp: Die eingeschränkte Nutzung sollten Versicherer bei den Prämien berücksichtigen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsunternehmen.
Hinweis: Auf die Höhe der Fahrzeugsteuer wirkt sich das Wechselkennzeichen nicht aus.
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen den Antrag auf Erteilung des Wechselkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Zuständig ist die Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.
Wenn ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihre Fahrzeuge vorführen.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihren Fahrzeugen die Wechselkennzeichen zu und versieht die Kennzeichenschilder mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette).
Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie in der Regel während der Bearbeitung Ihres Antrags herstellen lassen. Wenden Sie sich dazu an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Bei Wechselkennzeichen kann es vorkommen, dass diese vorbestellt werden müssen.
Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung.
Zuständige Stelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Voraussetzungen
Bei den Fahrzeugen muss es sich um zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse mit der gleichen Kennzeichengröße der folgenden Klassen handeln:
- M1 (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung und höchstens acht Sitzplätzen außer Fahrersitz)
- L (zum Beispiel Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und bestimmte vierrädrige Kraftfahrzeuge)
- Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässige Gesamtmasse)
In folgenden Fällen können Sie kein Wechselkennzeichen erhalten:
- zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen (z.B. ein PKW und ein Motorrad)
- Fahrzeuge mit
- Saisonkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Roten Kennzeichen
- Grünen Kennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
Außerdem gilt:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht. - Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist auf zwei Fahrzeuge bezogen und kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen (z.B. Neuzulassung, Abmeldung, Ummeldung mit und ohne Halterwechsel, Wiederzulassung bezogen auf ein oder zwei Fahrzeuge).
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.
Wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihre Zulassungsbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag auf Zuteilung eines Wechselkennzeichens auf zwei Fahrzeuge bezogen ist und verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Fall zu Fall unterschiedlich.
Hinweis: Bei Wechselkennzeichen erhöhen sich die Gebühren bei der Zulassung, Wechsel der Erkennungsnummer, Wechsel der Kennzeichenart sowie bei Umschreibung aus einem anderen Verwaltungsbezirk - mit und ohne Halterwechsel - um 6 Euro je Fahrzeug.
Rechtsgrundlage
- § 8 Absatz 1a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zuteilung von Kennzeichen)
- § 9 Absatz 2 Nr. 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Anträge / Formulare
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 770
- Fax:
- 06103 203 712
- Web:
- www.langen.de
Mitarbeitende
Bürgerbüro
- Telefon:
- +49 6103 203-770
- Fax:
- +49 6103 203-712
- E-Mail:
- Buergerbuero@Langen.de
- Raum:
- Bürgerbüro
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Adressänderung für eID-Karte beantragen
- Änderung der Hauptwohnung
- Anhänger Kraftahrzeug Zulassung
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
- Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Bürgerberatung (Bürgerservice)
- Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)
- Elektronischen Identitätsnachweis aktivieren
- Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
- Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung
- Erstuntersuchung von Jugendlichen beantragen
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
- Fundsachen
- Führungszeugnis beantragen
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Abstempelung
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: ersetzen
- Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
- Kfz-Verkauf - Anzeigepflicht
- Kfz-Zulassung: Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen
- Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land
- Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
- Kfz-Zulassung: Minderjährige als Fahrzeughalter
- Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem EU-Land
- Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
- Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb
- Kfz: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen
- Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
- Kfz: Betriebserlaubnis ersetzen
- Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen
- Kfz: Feinstaubplakette
- Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
- Kfz: Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Änderung)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach Verlust
- Kircheneintritt/Kirchenaustritt
- Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Meldebescheinigung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
- Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Mobiler Bürgerservice
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis - Adresse ändern
- Personalausweis Änderung
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis Informationserteilung
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Fund
- Personalausweis Meldung wegen Verlust
- Personalausweis Meldung
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis, vorläufiger
- Personalausweis: Status der Beantragung - Auskunft
- Personalausweis: Verlustanzeige
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- Reisepass beantragen
- Reisepass, vorläufiger
- Reisepass: Kind mit eintragen
- Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft
- Reisepass: Verlustanzeige
- Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
- Wechselkennzeichen beantragen
- Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen
- Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung
- Wohnung Abmeldung
- Wohnung Anmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Zweitwohnung / Nebenwohnung
- eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung
- elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
- elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
- elektronischer Identitätsnachweis Speicherung