Regeln für ein reibungsloses Zusammenleben
Stadt Langen erlässt eine Gefahrenabwehrverordnung
Um das Zusammenleben aller Menschen in einer Stadt möglichst entspannt und reibungslos zu gestalten, sind verbindliche Regeln für das Verhalten im öffentlichen Raum erforderlich. Zudem bedarf es entsprechender Sanktionsmöglichkeiten bei grobem Fehlverhalten. Um Klarheit und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger einerseits sowie die Verwaltung und speziell die Ordnungspolizei andererseits zu schaffen, hat der Magistrat nun alle Vorschriften in einer neuen „Allgemeinen Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Langen“ zusammengefasst. Dabei wurden bereits bestehende Regelungen präzisiert, aber auch neue Themenbereiche mit aufgenommen. Die Stadtverordnetenversammlung hat diese Satzung jetzt beschlossen.
Die Gefahrenabwehrverordnung gilt für alle öffentlichen Straßen, Anlagen, Flächen und Einrichtungen im Gebiet. Sie ist keine Langener Besonderheit, vielmehr gibt es solche Regelwerke bereits in vielen Städten. Insofern hat sich der Magistrat auch an bereits gültigen Satzungen orientiert und diese den Gegebenheiten vor Ort angepasst.
Das Werk umfasst verschiedenste Sachverhalte vom Schutz vor Verunreinigungen und illegalen Müllablagerungen über Regeln für Hundehalter bis hin zum Umgang mit Feuer (beispielsweise das Verbrennen von Gartenabfällen). Grob störendes Verhalten wird ebenso thematisiert wie der Einsatz von Drohnen für Film- und Videoaufnahmen oder das Reparieren von Kraftfahrzeugen in der Öffentlichkeit. Eindeutig untersagt ist nun zudem das Abstellen von Fahrzeugen in öffentlichen Grünanlagen.
Ausführlich behandelt wird das durch den Klimawandel akut gewordene Thema Trinkwasserknappheit. Die Gefahrenabwehrverordnung eröffnet der Verwaltung in Abstimmung mit den Stadtwerken vorzeitige Handlungsmöglichkeiten bei drohender Wasserknappheit. Somit kann die Stadt Langen rechtzeitig und vor allem lokal Maßnahmen ergreifen, noch bevor der überregionale Trinkwassernotstand durch das Regierungspräsidium Darmstadt ausgerufen wird. Dabei kann beispielsweise das Befüllen von privaten Schwimmbecken oder das Bewässern von Rasenflächen verboten werden.
Eingearbeitet und präzisiert wurden die bisher separaten Regelungen zum Halten und Führen von Hunden. Im bebauten Stadtgebiet gilt ganzjährig eine Leinenpflicht, ebenso im Naherholungsgebiet Mühltal, am Radschnellweg und an anderen überregional bedeutsamen Radwegeverbindungen. Im übrigen Außenbereich sind Hunde nur in der Zeit vom 15. März bis 30. Juni (Brut- und Setzzeit) an der Leine zu führen. Dabei passt sich Langen zur besseren Klarheit an die Regelungen der umliegenden Städte und Gemeinden an.
„Wo sehr viele Menschen zusammenleben, sind Regeln und deren Einhaltung unabdingbar“, sagt Erster Stadtrat Stefan Löbig. Bürgermeister Jan Werner betont: „Es geht absolut nicht darum, die Langenerinnen und Langener zu gängeln. Vielmehr ist die Gefahrenabwehrverordnung dazu gedacht, die überaus große Mehrheit der Vernünftigen vor einzelnen Rücksichtslosen wirksam zu schützen.“
Damit die Unvernünftigen ihr Fehlverhalten auch zu spüren bekommen, ist der Gefahrenabwehrverordnung auch ein umfangreicher Verwarnungs- und Bußgeldkatalog beigefügt. „Jeder, der sich nicht an die Regeln hält, muss wissen, dass sein Handeln kostspielige Konsequenzen haben kann“, sind sich Jan Werner und Stefan Löbig einig.
Die "Allgemeine Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Langen (Hessen)" ist auf unserer Seite Stadtrecht - Recht, Sicherheit und Ordnung unter dem Punkt 3.11 veröffentlicht.