Termin für die Bürgermeisterwahl
Magistrat schlägt 18. Januar 2026 vor/Stichwahl am 1. Februar
Anfang kommenden Jahres sind die Langenerinnen und Langener wieder dazu aufgerufen, den Bürgermeister zu wählen. Der Magistrat schlägt nun als Termin für den Urnengang Sonntag, 18. Januar 2026, vor. Eine eventuelle Stichwahl würde dann 14 Tage später, am 1. Februar, stattfinden. Die Stadtverordnetenversammlung muss diese Planung noch bestätigen.
Die Amtszeit von Bürgermeister Jan Werner endet am 30. Juni 2026. Laut Hessischer Gemeindeordnung (HGO) muss die Wahl frühestens sechs und spätestens drei Monate zuvor stattfinden – also im ersten Quartal 2026.
Im März 2026 stehen auch die Kommunalwahlen an. Ein exakter Termin wurde bisher vom Land Hessen noch nicht festgesetzt. Von einer Zusammenlegung der Bürgermeister-Direktwahl mit der Kommunalwahl rät das Langener Wahlamt aber dringend ab. „Für unsere Wahlhelfer würde das eine unzumutbare Belastung bedeuten, die ein hohes Fehlerrisiko birgt und zudem kein Geld spart, sondern höhere Kosten verursacht“, erklärt Heike Kahse, Leiterin des Wahlamtes.
Bei den Kommunalwahlen wird nicht nur die Zusammensetzung des Stadtparlamentes neu bestimmt, sondern auch des Kreistags und des Ausländerbeirats. Da für das Stadtparlament bis zu 45 Stimmen und für den Kreistag 87 Stimmen vergeben werden können, werden die Stimmzettel wieder entsprechend groß und somit bei der Auszählung der Stimmen schwer händelbar sein. Bei der Kommunalwahl 2021 war das letzte Wahllokal um 23.34 Uhr ausgezählt. „Käme noch die Bürgermeister-Direktwahl hinzu, wäre die Auszählung frühestens gegen 1 Uhr nachts beendet. Im schlechtesten Fall könnte es bei Problemen 2 oder 3 Uhr werden“, sagt Heike Kahse.
Bereits am nächsten Morgen muss die Verwaltung die panaschierten und kumulierten Stimmen auszählen. Hinzu käme dann die Vorbereitung des Wahlausschusses für die Bürgermeister-Direktwahl. Dieser muss, sofern eine Stichwahl ansteht, so schnell wie möglich tagen, damit die Stimmzettel gedruckt und die Briefwahlunterlagen versendet werden können.
„Bisher haben wir den Dienstbetrieb direkt nach der Kommunalwahl aufrechterhalten und die panaschierten und kumulierten Stimmen im Schichtbetrieb ausgezählt. Dies ist bei einer Zusammenlegung mit der Bürgermeisterwahl nicht mehr möglich“, betont Heike Kahse und erläutert: „Aus Arbeitsschutzgründen können Mitarbeiter, die am Wahltag bis spät in der Nacht ausgezählt haben, nicht gleich am Morgen mit der weiteren Auszählung der panaschierten und kumulierten Stimmen beginnen. Damit müssten wir Personal aus anderen Bereichen einsetzen. Sowohl das Rathaus als auch ein Großteil der Kinderbetreuungseinrichtungen blieben geschlossen.“
Auch finanziell macht eine Zusammenlegung der Wahlen keinen Sinn. Eine Bürgermeister- Wahl ist sehr einfach auszuzählen, da nur eine Stimme abgegeben wird. Daher kann die Anzahl der Wahllokale und Briefwahllokale von 36 auf 16 reduziert werden. Dafür werden 5.760 Euro an Erfrischungsgeldern fällig, die bei einer Zusammenlegung eingespart werden könnten. Dem stehen jedoch bei einer zweitägigen Schließung der Verwaltung Mindereinnahmen von rund 7.000 Euro allein bei der Kfz-Zulassung gegenüber. Auch hätten die Eltern von Kita-Kindern ein Anrecht auf Gebührenerstattung. „Somit ist ein separater Termin für die Bürgermeister-Direktwahl definitiv die kostengünstigere Alternative“, resümiert Heike Kahse.
Mit dem Terminvorschlag für die Bürgermeisterwahl befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag, 8. Mai. Der endgültige Beschluss fällt am Donnerstag, 22. Mai, in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.