Radentscheid erfüllt Voraussetzungen nicht
Magistrat empfiehlt Zurückweisung des Bürgerbegehrens
Der von der Verkehrswendeinitiative Langen/Egelsbach angestrebte Radentscheid erfüllt nach einer Prüfung des Magistrats weder die formellen noch die materiellen Voraussetzungen. Er empfiehlt daher, das Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen. Die Entscheidung darüber fällt die Stadtverordnetenversammlung.
Die Initiatoren hatten dem Magistrat Ende Juni eine Liste mit Unterstützern vorgelegt, um einen Radentscheid auf den Weg zu bringen. In einem solchen Bürgerbegehren sollten die Langenerinnen und Langener darüber abstimmen, ob die Stadt ihre Bemühungen zur Verbesserung des Radverkehrs noch weiter verstärken soll.
Allerdings scheitert der Radentscheid bereits an formellen Fehlern. Selbst nach einer wohlwollenden Prüfung wird aufgrund einer hohen Zahl von ungültigen Unterschriften die erforderliche Unterstützerzahl (zehn Prozent der Wahlberechtigten der vergangenen Kommunalwahl) nicht erreicht. Auch mangels einer Frage und wegen des Fehlens einer Begründung ist er formell fehlerhaft.
In materieller Hinsicht enthält das Bürgerbegehren aus Sicht des Magistrats einen unzulänglichen Kostendeckungsvorschlag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Unterschriften über mehrere Jahre gesammelt wurden, sodass die Kostenschätzung von 700.000 Euro aufgrund von Baukostensteigerungen nicht mehr marktrelevant ist.
Und schließlich sind straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen keine „wichtige Angelegenheit der Gemeinde“ im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung, für die ein Bürgerbegehren zulässig ist. „Uns bleibt somit gar keine andere Wahl, als den Radentscheid zurückzuweisen“, verdeutlicht Erster Stadtrat Stefan Löbig. „Das soll aber nicht bedeuten, dass der Magistrat das Thema Verbesserung der Infrastruktur für Radfahrer nicht als äußerst wichtig ansieht. Das zeigt sich daran, dass die Stadt Langen ja bereits große Anstrengungen in diesem Bereich unternimmt.“
„Die Radschnellverbindung Frankfurt – Darmstadt ist da sicherlich ein herausragendes Vorhaben, das Pendlern, Freizeit- und sportlichen Radlern eine deutliche Verbesserung bringt“, sagt Stefan Löbig. „Aber auch in vielen anderen Bereichen erzielen wir deutliche Verbesserungen, immer natürlich mit Blick auf die extrem angespannte Finanzlage unserer Stadt. Die lässt derzeit leider nicht alles zu, was wünschenswert wäre. Den Initiatoren aber versichern wir, dass wir auch ohne einen Radentscheid eine Verbesserung der Bedingungen für Fahrradfahrer in unserer Stadt stets im Blick haben.“
Mit der Zulässigkeit des Radentscheids befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am Dienstag, 12. November. Letztlich darüber entscheiden wird die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 5. Dezember.