Ortsgericht sucht neuen Schöffen

Im Langener Ortsgericht muss die Stelle einer Schöffin oder eines Schöffen im Bereich Nachlass neu besetzt werden, da Anfang 2025 die Amtsperiode der jetzigen Stelleninhaberin endet. Es handelt sich dabei um ein Ehrenamt, gleichwohl aber um eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Das Ortsgericht kümmert sich unter anderem auch um öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen. Es stellt auf Antrag Nachlassinventare auf, erstattet auf Aufforderung der Gerichte Sterbefallanzeigen und erteilt den Gerichten Auskunft über die Besitzverhältnisse Verstorbener. Nicht in Frage kommen Personen, die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben oder als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.

Das Ortsgericht in Langen ist ein fünfköpfiges Gremium. Ihm gehören neben dem Vorsitzenden noch vier Schöffen an. Der gesetzliche Auftrag ergibt sich aus dem Ortsgerichtsgesetz. Die Ernennung seiner Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Stadt Langen durch den Direktor des Amtsgerichts für die Dauer von zehn Jahren. Sie kann auch auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn das 65. Lebensjahr vollendet ist.

Wer Interesse an dieser Tätigkeit hat, richtet die formlose Bewerbung mit einem Lebenslauf bis spätestens Montag, 30. September, an den Magistrat der Stadt Langen, Gremienmanagement, Südliche Ringstraße 80, 63225 Langen. Bewerberinnen und Bewerber müssen in Langen leben. Außerdem dürfen nur Personen berufen werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind.

Interessenten können sich telefonisch mit dem Ortsgerichtsvorsteher Klaus Vetter unter der Rufnummer 06103 203-750 oder per E-Mail (Adresse: kvetter@langen.de) in Verbindung setzen. Nähere Angaben über die Aufgaben der Ortsgerichte stehen im Internet unter der Adresse www.ortsgericht.de.

 

 

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