Neue Grundlage für Grundsteuerberechnung

Künftiger Hebesatz ist nicht mit dem bisherigen vergleichbar

Zum Jahreswechsel tritt in Deutschland das neue Grundsteuerrecht in Kraft. Damit wird für jedes einzelne Haus und für jede einzelne Wohnung der zu bezahlende Steuerbetrag neu berechnet. Der Magistrat der Stadt Langen hat jetzt auf Basis der Empfehlung der Hessischen Steuerverwaltung eine neue Hebesatzsatzung vorgelegt. Mit dieser befasst sich nun die Stadtverordnetenversammlung.

Die Grundsteuerreform war notwendig geworden, weil nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte zu großen Ungerechtigkeiten geführt haben. Die neuen Bemessungsgrundlagen sollen dagegen für alle gerecht sein. Gleichzeitig soll die Reform nach dem Willen von Bund und Ländern für die Kommunen aufkommensneutral sein. Das bedeutet, für Städte und Gemeinden sollen die Einnahmen aus der Grundsteuer gleichbleiben. Dies heißt aber nicht, dass die Grundsteuer für die individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Sprich: Die ab 2025 von jedem einzelnen Grundsteuerpflichtigen zu zahlende Summe kann niedriger, aber auch höher ausfallen als bisher. Dies betrifft Eigentümer ebenso wie Mieter, da die Grundsteuer im Normalfall über die Nebenkosten an sie weitergegeben werden.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits 2019 ergänzend zur grundsätzlichen Aussage von Bund und Land noch einmal per Beschluss festgelegt, dass die Grundsteuerreform in Langen aufkommensneutral umgesetzt werden muss. Somit ist der Magistrat der Berechnung der Hessischen Steuerverwaltung gefolgt und schlägt vor, den Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) ab 1. Januar 2025 auf 379,97 Prozent, den der Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) auf 1268,77 Prozent festzusetzen.

Aktuell liegen die Sätze bei 400 für die Grundsteuer A und 850 für die Grundsteuer B. Die neuen und die alten Werte sind aber nicht miteinander vergleichbar. Für jedes einzelne Grundstück muss der zu bezahlende Betrag neu errechnet werden, indem der bereits vor Monaten vom Finanzamt mitgeteilte neue Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert wird. Ausführliche Erklärungen zur Grundsteuerreform gibt es im Internet unter grundsteuer.hessen.de.

Über die Hebesatzsatzung berät der Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag, 10. Oktober. Die Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung ist für Donnerstag, 31. Oktober, vorgesehen.

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