Bei der Wahl gibt es einiges zu beachten

Neue Wahllokale im Stadtgebiet

Bei der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, können rund 26.000 Langener Wahlberechtigte von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme abgeben und somit mitbestimmen, welcher Kandidat als Abgeordneter in den neuen Deutschen Bundestag kommt. Die Wahlbenachrichtigungen sind bereits vor längerer Zeit verschickt worden. Wer aber bis jetzt noch keine erhalten hat und meint, in Langen wahlberechtigt zu sein, kann sich telefonisch beim Wahlamt (Rufnummer 06103 203-772) erkundigen, ob er vor Ort wählen darf und welches das zuständige Wahllokal ist. Die Stadt empfiehlt darüber hinaus vor dem Gang zur Urne einmal genau auf der Wahlbenachrichtigung nachzusehen, wo sich das eigene Wahllokal befindet, denn dieses Mal gibt einige Änderungen zu vorherigen Wahlen.

So steht das Siedlerheim nicht mehr zur Abstimmung bereit, da es nicht barrierefrei ist. Wahlberechtigte, die früher dort ihre Stimme abgeben konnten, müssen jetzt in das evangelische Johannes-Gemeindezentrum an der Uhlandstraße/Ecke Carl-Ulrich-Straße gehen. Damit die Wahlbezirke eine ähnliche Größe haben, wurden außerdem einige vorgeschriebene Verschiebungen vorgenommen, sodass nun eventuell für manchen Langener ein neues Wahllokal zuständig ist. Außerdem musste die Verwaltung im Nordend, welches durch die neuen Baugebiete gewachsen ist, noch ein weiteres Wahllokal in der Sonnenblumenschule an der Zinkeysenstraße 2 eröffnen. Votiert wird dort in zwei Wahllokalen in der neuen Mensa. Bei der Wallschule hat sich ebenfalls was getan. Da die dortigen Räumlichkeiten sehr beengt waren, wird jetzt in der Schulbetreuung am Lutherplatz 1-3 gewählt. Und in der Albert-Einstein-Schule an der Berliner Allee 90 kann dieses Mal in der Mensa an der Wahl teilgenommen werden, der Zugang erfolgt über die Berliner Allee.

Wer hingegen per Brief wählen möchte, kann dies noch bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, direkt im Rathaus an der Stadtinfo tun. Oder aber den Wahlbrief per Post schicken. Wichtig dabei ist es aber immer, an die Postlaufzeiten zu denken. Denn die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Die Abgabe des roten Wahlbriefes in einem Wahllokal ist nicht möglich, dann käme der Brief zu spät im Rathaus an und dürfte deshalb nicht mehr gewertet werden.

 

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