Bekanntmachung vom 13. Juni 2026
Bereitstellungsdatum: 13.06.2026
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Waldbesetzung „Banny Runde Zwei - Der Spuk ist nie vorbei" im Langener Stadtwald
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen (Hessen) auf dieser Internetseite ab dem 13. Juni 2026 die Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Waldbesetzung „Banny Runde Zwei - Der Spuk ist nie vorbei" im Langener Stadtwald bereitgestellt ist. Die Allgemeinverfügung ist zudem vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an während der öffentlichen Sprechzeiten (bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-330 oder per E-Mail an ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen. Wir weisen auf das Recht hin, dass auf Wunsch gegen Kostenerstattung ein entsprechender Ausdruck der Allgemeinverfügung gefertigt werden kann.
Langen (Hessen), 12.06.2026
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
Stefan Löbig
Erster Stadtrat
Bekanntmachung vom 13. Juni 2026
Bereitstellungsdatum: 13.06.2026
Hinweisbekanntmachung
Rücknahme der Allgemeinverfügung zur Waldbesetzung „Banny Runde Zwei - Der Spuk ist nie vorbei" im Langener Stadtwald vom 21.05.2026
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen (Hessen) auf dieser Internetseite ab dem 13. Juni 2026 die Allgemeinverfügung zur Rücknahme der Allgemeinverfügung zur Waldbesetzung „Banny Runde Zwei – Der Spuk ist nie vorbei“ im Langener Stadtwald bereitgestellt ist. Die Allgemeinverfügung ist zudem vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an während der öffentlichen Sprechzeiten (bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-330 oder per E-Mail an ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen. Wir weisen auf das Recht hin, dass auf Wunsch gegen Kostenerstattung ein entsprechender Ausdruck der Allgemeinverfügung gefertigt werden kann.
Langen (Hessen), 12.06.2026
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
Stefan Löbig
Erster Stadtrat
Bekanntmachung vom 6. Juni 2026
Bereitstellungsdatum: 06.06.2026
Hinweisbekanntmachung
Festsetzung Sperrzeit am Ebbelwoifest
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen ab dem 6. Juni 2026 die Allgemeinverfügung zur Festsetzung der Sperrzeit am Ebbelwoifest bereitgestellt ist. Diese tritt mit der Bekanntmachung am 6. Juni 2026 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, sie während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-330 oder per E-Mail an ordnung@langen.de) in der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 01.06.2026
Der Magistrat der Stadt Langen
Stefan Löbig
Erster Stadtrat
Bekanntmachung vom 22. Mai 2026
Bereitstellungsdatum: 22.05.2026
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung zur Waldbesetzung „Banny Runde Zwei – Der Spuk ist nie vorbei“ im Langener Stadtwald
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen (Hessen) auf dieser Internetseite ab dem 22. Mai 2026 die Allgemeinverfügung zur Waldbesetzung „Banny Runde Zwei – Der Spuk ist nie vorbei“ im Langener Stadtwald bereitgestellt ist. Die Allgemeinverfügung ist zudem vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an während der öffentlichen Sprechzeiten (bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-330 oder per E-Mail an ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen. Wir weisen auf das Recht hin, dass auf Wunsch gegen Kostenerstattung ein entsprechender Ausdruck der Allgemeinverfügung gefertigt werden kann.
Langen (Hessen), 21.05.2026
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
Prof. Dr. Jan Werner
Bürgermeister
Bekanntmachungen vom 22. Mai 2026
Bebauungsplan Nr. 61 "Gewerbegebiet nördlich der Mörfelder Landstraße
Frühzeitige Information der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan Nr. 38.1 "Schererareal"
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung vom 8. Januar 2026
Bereitstellungsdatum: 17.01.2026
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung verkaufsoffener Sonntag zum „Langener Markt“ und zur „Langener Kerb“
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen hier auf der Internetseite ab dem 17.01.2026 die Allgemeinverfügung verkaufsoffener Sonntag zum „Langener Markt“ und zur „Langener Kerb“ bereitgestellt ist. Diese tritt mit Bekanntmachung am 17.01.2026 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Tel.: 06103 203-330 oder per E-Mail unter ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 08.01.2026
Der Magistrat der Stadt Langen
Stefan Löbig
Erster Stadtrat
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2025
Bereitstellungsdatum: 20.10.2025
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung zur Versammlung in Form des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen hier auf der Internetseite ab dem 22.10.2025 die Allgemeinverfügung zur Versammlung in Form des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwaldbereitgestellt ist. Die Allgemeinverfügung ist zudem vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an während der öffentlichen Sprechzeiten (bitte Termin vereinbaren unter der Telefonnummer 06103 203-330 oder per E-Mail unter ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen. Wir weisen auf das Recht hin, dass auf Wunsch gegen Kostenerstattung ein entsprechender Ausdruck der Allgemeinverfügung gefertigt werden kann.
Langen (Hessen), 20.10.2025
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
Prof. Dr. Jan Werner
Bürgermeister
Bekanntmachung vom 2. August 2024
Bereitstellungsdatum: 02.08.2024
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen hier die Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald bereitgestellt ist. Diese tritt mit Bekanntmachung am 02.08.2024 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon: 06103 203-330 oder per E-Mail unter ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 31.07.2024
Der Bürgermeister der Stadt Langen als örtliche Ordnungsbehörde
i. V. Ulrich Krippner
Stadtrat
