Bekanntmachung vom 10. Oktober 2025
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57c „Erste historische Stadterweiterung – Bereich
Wallstraße“ beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke beiderseits der Wallstraße zwischen
Frankfurter Straße und Pestalozzistraße/Schafgasse sowie das direkt angrenzende
Grundstück entlang der Frankfurter Straße Hausnr. 18 und das Areal der Wallschule. Der
genaue Plangeltungsbereich ist dem Lageplan zu entnehmen.
Bekanntmachung vom 26. September 2025
Ersatzberufung für die Stadtverordnete Jasmin Berger (SPD)
Frau Berger hat ihr Mandat als Stadtverordnete zum 30.09.2025 niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt nach dem Wahlvorschlag der SPD
Frau Angelika Gottschling,
Walter-Rietig-Str. 11, 63225 Langen
als Stadtverordnete nach.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Langen, Rathaus, Südliche Ringstraße 80, einzureichen.
Langen (Hessen), 24.09.2025
Heike Gollnow
Wahlleiterin
Hinweisbekanntmachung
Kostenbeitragssatzung der Stadt Langen für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen auf der Internetseite www.langen.de unter der Rubrik „Stadtrecht –5 Soziales, Jugend und Sport – Ziffer 5.02c“ ab dem 26.09.2025 die Kostenbeitragssatzung der Stadt Langen für die Benutzung der Tageseinrichtugen für Kinder, beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, bereitgestellt ist. Diese tritt am 01.01.2026 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-130 oder per E-Mail unter gremienmanagement@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 22.09.2025
Der Magistrat der Stadt Langen
Prof. Dr. Jan Werner
Bürgermeister
Hinweisbekanntmachung
Satzung der Stadt Langen (Hessen) über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken (Ferienwohnungssatzung)
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen auf der Internetseite www.langen.de unter der Rubrik „Stadtrecht –6 Bauwesen – Ziffer 6.13“ ab dem 26.09.2025 die Satzung der Stadt Langen (Hessen) über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken (Ferienwohnungssatzung), beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, bereitgestellt ist. Diese tritt am 27.09.2025 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-130 oder per E-Mail unter gremienmanagement@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 22.09.2025
Der Magistrat der Stadt Langen
Prof. Dr. Jan Werner
Bürgermeister
Link zur Bekanntmachung
Bekanntmachung vom 12. September 2025
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung und des Ausländerbeirates am 15. März 2026 in Langen (Hessen)
Die Wahlleiterin fordert gemäß § 22 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233) zuletzt gändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25) zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 15. März 2026 stattfindende Wahl der Stadtverordnetenversammlung und des Ausländerbeirates der Stadt Langen (Hessen) auf.
Bekanntmachung vom 8. September 2025
Gemäß § 16 der Allgemeine Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Langen (Hessen) vom 25.07.2023, ergeht folgende Bekanntmachung
I. Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 wird die Feststellung des Trinkwassernotstandes Stufe 1 (Vorwarnstufe) widerrufen.
II. Die Hinweisfeststellung gilt gemäß § 41 Absatz 4 Satz 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Bekanntmachung vom 5. September 2025
Bereitstellungsdatum: 08.09.2025
Hinweisbekanntmachung
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Auf die amtliche Bekanntmachung zu den Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz wird gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen (Hessen) vom 19.12.2023 hingewiesen. Diese wird am 08.09.2025 hier veröffentlicht: Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Die amtliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des 08.09.2025 vollendet.
Langen (Hessen), 05.09.2025
Stefan Löbig, erster Stadtrat
Bekanntmachung vom 2. August 2024
Bereitstellungsdatum: 02.08.2024
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen hier die Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald bereitgestellt ist. Diese tritt mit Bekanntmachung am 02.08.2024 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon: 06103 203-330 oder per E-Mail unter ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 31.07.2024
Der Bürgermeister der Stadt Langen als örtliche Ordnungsbehörde
i. V. Ulrich Krippner
Stadtrat