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Zulassung - Vollmacht

Kurzzeitkennzeichen beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug
Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der
Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.

Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein
Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:

  • es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
    eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
    Betriebserlaubnis erteilt worden sein,
  • für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
    über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
    (Hauptuntersuchungsbericht) und
  • es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
    bestehen.

Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder
Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
Kurzzeitkennzeichen fahren.

Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
Fahrt:

  • zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
  • in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
  • in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.

Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
wurden.

Verfahrensablauf

Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte
Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:

  • Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
  • der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
  • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 10,20 EUR zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.

Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des
Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es
unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich
direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild
drucken lassen können.

Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland
gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der
zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine
empfangsberechtigte Person nennen.

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Zulassungsbehörden

Voraussetzungen

  • Sie benötigen das Fahrzeug für:
    • eine Probefahrt, auf der Sie die
    • Gebrauchsfähigkeit
      feststellen und nachweisen können
      oder
    • eine Überführungsfahrt, um das
      Fahrzeug an einen anderen Ort zu
      bringen.
  • Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die
    Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens.
  • Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde
    konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug
    nachweisen.
  • Für das Fahrzeug muss eine:
    • EG-Typgenehmigung,
    • Einzelgenehmigung oder
    • Betriebserlaubnis vorliegen.
  • Für das Fahrzeug muss während des gesamten
    Gültigkeitszeitraums eine:
    • gültige Hauptuntersuchung und
    • gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
      nachgewiesen werden.
  • Sie besitzen einen Nachweis für eine bestehende
    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form einer
    elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für
    Kurzzeitkennzeichen.

Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeugegleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
    COC) oder
  • Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
  • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofort

Anträge / Formulare

Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja

Was sollte ich noch wissen?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörden

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro

Öffnungszeiten
Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 770
Fax:
06103 203 712
Web:
https://www.langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Adressänderung für eID-Karte beantragen
  • Änderung der Hauptwohnung
  • Anhänger Kraftahrzeug Zulassung
  • Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
  • Ausfuhrkennzeichen beantragen
  • Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
  • Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
  • Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
  • Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
  • Befreiung von der Ausweispflicht
  • Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
  • Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
  • Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft
  • Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
  • Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
  • Bürgerberatung (Bürgerservice)
  • Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
  • Einfache Melderegisterauskunft
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)
  • Elektronischen Identitätsnachweis aktivieren
  • Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
  • Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
  • Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung
  • Erstuntersuchung von Jugendlichen beantragen
  • Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
  • Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
  • Erweiterte Melderegisterauskunft
  • Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
  • Fundsachen
  • Führungszeugnis beantragen
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger beantragen
  • Kfz-Kennzeichen: Abstempelung
  • Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen
  • Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
  • Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
  • Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
  • Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
  • Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
  • Kfz-Verkauf - Anzeigepflicht
  • Kfz-Zulassung: Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen
  • Kfz-Zulassung: Minderjährige als Fahrzeughalter
  • Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb
  • Kfz: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen
  • Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
  • Kfz: Betriebserlaubnis ersetzen
  • Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen
  • Kfz: Feinstaubplakette
  • Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
  • Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
  • Kinderreisepass Ausstellung erstmalig
  • Kinderreisepass Ausstellung
  • Kinderreisepass Verlängerung
  • Kircheneintritt/Kirchenaustritt
  • Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen beantragen
  • Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
  • Meldebescheinigung
  • Meldebestätigung Ausstellung
  • Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
  • Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
  • Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
  • Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft Erteilung
  • Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
  • Mobiler Bürgerservice
  • Nebenwohnung abmelden
  • Personalausweis - Adresse ändern
  • Personalausweis Änderung
  • Personalausweis Ausgabe
  • Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
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  • Personalausweis Informationserteilung
  • Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
  • Personalausweis Meldung wegen Fund
  • Personalausweis Meldung wegen Verlust
  • Personalausweis Meldung
  • Personalausweis beantragen
  • Personalausweis, vorläufiger
  • Personalausweis: Status der Beantragung - Auskunft
  • Personalausweis: Verlustanzeige
  • Reisepass Ausstellung für Vielreisende
  • Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
  • Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
  • Reisepass beantragen
  • Reisepass, vorläufiger
  • Reisepass: Kind mit eintragen
  • Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft
  • Reisepass: Verlustanzeige
  • Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
  • Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
  • Vorgehen zum Löschen - Kfz: Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Änderung)
  • Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Kennzeichen: ersetzen
  • Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land
  • Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
  • Vorgesehen zum Löschen - Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust
  • Vorgesehen zum Löschen - Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach Verlust
  • Vorgesehen zum Löschen - Wechselkennzeichen beantragen
  • Wählbarkeitsbescheinigung
  • Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
  • Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen
  • Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
  • Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung
  • Wohnung Abmeldung
  • Wohnung Anmeldung
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Zweitwohnung / Nebenwohnung
  • eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung
  • elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
  • elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
  • elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
  • elektronischer Identitätsnachweis Speicherung
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