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Dienstleisterportal Hessen
Bewachung Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:
- Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
- Personenschutz
- Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Welche Unterlagen werden benötigt?
Übersetzung Handelsregisterauszug
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
Unterrichtungs- oder Sachkundenachweis IHK
Nachweis Haftpflichtversicherung
Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Nachweis finanzieller Sicherheiten
Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Spezialisierung der zentralen Leistung (8998818/RL00000030) ( Langen (Hessen) )
Verwaltungsgebühr
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Ein Service des Landes Hessen