Onlinedienste
Anmeldung einer Wohnung
Wohnung Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.
Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.
Hauptwohnung ist:
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung sowie
- Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.
Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
Verfahrensablauf
Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt)
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
- aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden. Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bearbeitungsdauer
Keine (der Meldeschein wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)
Anträge / Formulare
Meldebestätigung der zuständigen Meldebehörde
Was sollte ich noch wissen?
an die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 770
- Fax:
- 06103 203 712
- Web:
- https://www.langen.de
Mitarbeitende
Bürgerbüro
- Telefon:
- +49 6103 203-770
- Fax:
- +49 6103 203-712
- E-Mail:
- Buergerbuero@Langen.de
- Raum:
- Bürgerbüro
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Formulare
Zuständigkeiten
- Adressänderung für eID-Karte beantragen
- Änderung der Hauptwohnung
- Anhänger Kraftahrzeug Zulassung
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
- Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Bürgerberatung (Bürgerservice)
- Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)
- Elektronischen Identitätsnachweis aktivieren
- Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
- Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung
- Erstuntersuchung von Jugendlichen beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
- Fundsachen
- Führungszeugnis beantragen
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Abstempelung
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
- Kfz-Verkauf - Anzeigepflicht
- Kfz-Zulassung: Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen
- Kfz-Zulassung: Minderjährige als Fahrzeughalter
- Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb
- Kfz: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen
- Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
- Kfz: Betriebserlaubnis ersetzen
- Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen
- Kfz: Feinstaubplakette
- Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
- Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
- Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
- Kinderreisepass Ausstellung erstmalig
- Kinderreisepass Ausstellung
- Kinderreisepass Verlängerung
- Kircheneintritt/Kirchenaustritt
- Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Meldebescheinigung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
- Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Mobiler Bürgerservice
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis - Adresse ändern
- Personalausweis Änderung
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis Informationserteilung
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Fund
- Personalausweis Meldung wegen Verlust
- Personalausweis Meldung
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis, vorläufiger
- Personalausweis: Status der Beantragung - Auskunft
- Personalausweis: Verlustanzeige
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- Reisepass beantragen
- Reisepass, vorläufiger
- Reisepass: Kind mit eintragen
- Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft
- Reisepass: Verlustanzeige
- Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Vorgehen zum Löschen - Kfz: Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Änderung)
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Kennzeichen: ersetzen
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach Verlust
- Vorgesehen zum Löschen - Wechselkennzeichen beantragen
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
- Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen
- Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung
- Wohnung Abmeldung
- Wohnung Anmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Zweitwohnung / Nebenwohnung
- eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung
- elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
- elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
- elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
- elektronischer Identitätsnachweis Speicherung