Was erledige ich wo?

  • Standplatzgenehmigung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

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  • Sterbefall anzeigen

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden. Anzeigepflichtige Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in ...

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  • Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche ...

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  • Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

    Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, besteht eine Pflicht zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt I in Berlin. Der Sterbefall ist dem Schiffsführer unverzüglich mündlich anzuzeigen.

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  • Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für im Ausland verstorbene Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hatten. Mit der ...

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  • Sterbeurkunde Ausstellung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen ...

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  • Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

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  • Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

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  • Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für ...

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  • Straßenbeiträge

    Das gemeindliche Straßennetz inklusive der Wege und Plätze muss nicht nur unterhalten, sondern vielerorts auch erweitert oder erneuert werden. Straßenbeiträge sind Beiträge, die Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht von Grundstückseigentümern erheben können, wenn Gemeindestraßen um- ...

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