Erste Stufe des Trinkwassernotstands ausgerufen
Befüllen von Pools und Wässern von Rasenflächen verboten
Die Hitzewelle hat Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung in Langen. Die Stadt hat jetzt auf Grundlage ihrer Gefahrenabwehrverordnung die erste Stufe des Trinkwassernotstands ausgerufen.
Für die Bevölkerung bedeutet dies unter anderem, dass das Bewässern von Rasenflächen und die erstmalige Befüllung von privaten Schwimmbecken verboten ist. Auch das Waschen von privaten Kraftfahrzeugen mit einem fließenden Wasserstrahl ist außerhalb von Waschanlagen nicht mehr zulässig.
Wie lange der Trinkwassernotstand aufrechterhalten werden muss, ist derzeit nicht absehbar. „Damit es nicht zur Stufe zwei mit noch strengeren Maßnahmen kommt, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortlichen Umgang mit Trinkwasser“, sagt Erster Stadtrat Stefan Löbig: „Vorsorglich sollten Gärten auch jetzt schon nur in den Morgen- und Abendstunden gewässert werden und zwar direkt an der Wurzel und nicht durch automatische Sprenger, bei denen das meiste Wasser verdunstet, bevor es zu Boden fällt. Dabei sollte auf eine tägliche Wässerung verzichtet werden, damit die Wurzeln der Pflanzen auf der Suche nach Wasser in tiefere Bodenschichten wachsen.“
Weitere Informationen zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser in Haus und Garten finden Sie hier.