Parken am Friedhof zeitlich begrenzt

Gäste von Trauerfeiern und Besucher des Langener Friedhofs müssen beim Parken ihres Autos auf dem Platz an der Trauerhalle künftig an die Parkscheibe denken. Die erlaubte Parkdauer wird auf zwei Stunden begrenzt. Wer nicht die Absicht hat, den Friedhof zu besuchen, darf das Areal gar nicht erst befahren.
Hintergrund der Änderung ist, dass der Parkplatz hinter dem Rolltor zunehmend und verbotswidrig von Bewohnern und Besuchern der Hochhäuser in der Nachbarschaft belegt wird. Um dies zu unterbinden und die Stellflächen wieder ausschließlich für Friedhofsbesucher und Trauergäste frei zu halten, hat sich die Betriebsleitung entschlossen, zusätzlich zur bereits bestehenden Einschränkung der Zufahrtberechtigung (Durchfahrtverbot, Friedhofsbesucher frei) auch die Parkdauer zu begrenzen. Diese Vorgehensweise ist auf vielen Friedhofsparkplätzen üblich. Mitarbeiter und Firmen oder Einzelpersonen, die beruflich auf dem Friedhof zu tun haben, erhalten entsprechende, zeitlich unbegrenzte Parkausweise.
Die entsprechende Beschilderung zur neuen Parkscheibenpflicht wird in der letzten Aprilwoche gut sichtbar an der Einfahrt angebracht. Zudem ist zu beachten, dass der Parkplatz nur von 7 bis 17 Uhr (Winter) beziehungsweise von 7 bis 20 Uhr (Sommer) geöffnet ist. In den Abend- und Nachtstunden wird das Rolltor geschlossen.
Die Einhaltung der neuen Regelung wird überwacht. Gleiches gilt bereits für den ebenfalls in Friedhofsnähe gelegenen Parkplatz an der Südlichen Ringstraße. Auch dort muss die Parkscheibe ausgelegt werden.