Höhere Steuer auf Spielautomaten
Ziel ist die Senkung der Zahl der Glücksspielsüchtigen
Die Prävention ist wichtiger als die Einnahmen: Mit der Steuer auf Spielapparate will die Stadt Langen die Aufstellung solcher Glücksspielgeräte möglichst unattraktiv machen. Nun schlägt der Magistrat eine Erhöhung des Steuersatzes vor.
Die Steuer auf Spielapparate verfolgt in erster Linie einen Lenkungszweck, um die Spielsucht einzudämmen. „Unser Ziel ist es, dass die Zahl der Spielsüchtigen möglichst gesenkt wird, zumindest aber nicht weiter ansteigt“, betont Bürgermeister Jan Werner.
Spielapparate stehen in Langen sowohl in drei Spielhallen (36 Geräte) als auch in Gaststätten. Dabei kam im ersten Quartal 2026 eine Lokalität mit zwei Geräten neu hinzu, sodass derzeit in zwölf Gaststätten insgesamt 32 Geräte stehen.
Bei der Bemessung der Steuersätze muss laut Gesetzgeber darauf geachtet werden, dass die Höhe keine „erdrosselnde Wirkung hat“. Da dies in Langen nach Ansicht des Magistrats nicht der Fall ist, schlägt dieser nun zum Jahresanfang 2027 eine Steuererhöhung von 22 auf 25 Prozent auf die sogenannte Bruttokasse vor. Dabei werden die Gewinne der Spieler von den Einnahmen in den Apparaten abgezogen. Der Rest wird besteuert.
Natürlich bringt die Steuererhöhung auch Mehreinnahmen. Der Magistrat rechnet damit, dass sich die Einnahmen um rund 75.000 auf insgesamt 610.000 Euro erhöhen.
Ebenfalls erhöhen möchte der Magistrat die Zweitwohnungssteuer, von zwölf auf 14 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Auch durch diese Steuererhöhung sieht der Magistrat keine erdrosselnde Wirkung, da die Zahl der Zweitwohnsitze seit Einführung der Steuer im Jahr 2020 nach anfänglichem Rückgang zuletzt wieder auf knapp 100 gestiegen war. Durch die Erhöhung rechnet der Magistrat mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 10.000 Euro.
Mit den geplanten Steuererhöhungen befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag, 3. September. Final abgestimmt werden soll am Donnerstag, 17. September, in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.